Die CSU für ein starkes Ansbach
Transparenzhinweis CSU
Ansbach lebt von Menschen, die anpacken – engagiert, bodenständig und lösungsorientiert.
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
(Oberbürgermeister und Stadtrat in Ansbach) am 8. März 2026.
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor
CSU-Kreisverband Ansbach-Stadt
Bahnhofsplatz 1
91522 Ansbach
info@csu-ansbach.de
www.csu-ansbach.de
Kontrollierende Einrichtung:
CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle Ansbach, Triesdorfer Str. 74, 91522 Ansbach
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel
(Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Ansbach.
Zeitraum der Veröffentlichung:
Januar bis März 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Ansbach-Stadt finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Druckdienstleister:
Onlineprinters GmbH, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Ansbach, im Januar 2026
Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/