Die CSU für ein starkes Ansbach

Partei oder Kandidat?

So wählen Sie am 8. März 2026 in Ansbach

Das Wichtigste zur Kommunalwahl 2026 auf einem Blick

Wahltag: Sonntag, 8. März 2026
Uhrzeit: 8:00–18:00 Uhr
Wahlbenachrichtigung: kommt spätestens bis 15. Februar 2026 per Post
Wählerverzeichnis prüfen: 16.–20. Februar 2026 (zu den üblichen Dienstzeiten)
Stichwahl (falls nötig): 22. März 2026

Online-Beantragung der Briefwahl für die Wahl in Ansbach: Hier klicken →

Wahlamt der Stadt Ansbach

Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach
E-Mail: wahlen@ansbach.de
Telefon: 0981 51-432

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburt bis einschließlich 8. März 2008),  sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde mit ihrem Lebensmittelpunkt aufhalten (i. d. R. dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist) und nicht per Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung: Was steht drin?

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie u. a.:

  • Ihr zuständiges Wahllokal (Adresse/Bezeichnung),
  • Hinweise zur Barrierefreiheit,
  • sowie auf der Rückseite ein Antragsformular für die Briefwahl (Wahlschein).

Wenn Sie bis 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich sofort beim Wahlamt melden (nicht bis zum Wahltag warten).

Was steht im Wählerverzeichnis und warum gibt es eine Frist zur Prüfung?

Die Einsicht ins Wählerverzeichnis ist ein freiwilliges Sicherheitsnetz, damit Sie am Wahltag ohne Probleme wählen können. Im Wählerverzeichnis ist amtlich festgehalten, wer in Ihrem Stimmbezirk wahlberechtigt eingetragen ist. Ein Blick lohnt sich vor allem dann, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kürzlich umgezogen sind oder sich Ihre persönlichen Daten (z. B. Name oder Anschrift) geändert haben. So können Sie frühzeitig klären, ob Ihre Eintragung korrekt ist, und mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig berichtigen lassen – damit Ihre Stimmabgabe am Wahltag reibungslos möglich ist.

 

Wählen im Wahllokal

Was Sie mitnehmen sollten:

  • Wahlbenachrichtigung (empfohlen – macht die Abwicklung schneller)
  • Amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) – besonders sinnvoll, falls die Wahlbenachrichtigung fehlt

Wichtig: Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – dann bitte unbedingt Ausweis mitnehmen.

 

Ablauf im Wahllokal

  • Wahllokal aufsuchen (steht auf der Wahlbenachrichtigung).
  • Wahlbenachrichtigung und ggf. Ausweis vorzeigen.
  • Stimmzettel erhalten und in der Wahlkabine ausfüllen. Es darf wegen der geheimen Wahl immer nur 1 Person in die Wahlkabine.
  • Stimmzettel falten und in die Wahlurne einwerfen.
Barrierefreiheit & Hilfe
  • Hinweise zur Barrierefreiheit des Wahllokals stehen in der Wahlbenachrichtigung.

  • Wenn Sie Unterstützung brauchen, dürfen Sie sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl von einer Person Ihres Vertrauens helfen lassen (ohne Beeinflussung).

  • Für blinde und sehbehinderte Menschen können Stimmzettelschablonen über die zuständigen Stellen/Organisationen verfügbar sein.

Briefwahl - Beantragung | Fristen | Abgabe

Briefwahl

von zu Hause oder vor Ort im Wahlamt

Für die Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Einen besonderen Grund müssen Sie nicht angeben – Briefwahl ist grundsätzlich für alle Wahlberechtigten möglich.

Sie können die Briefwahlunterlagen

  • schriftlich oder persönlich beim Wahlamt beantragen,
  • auch per E-Mail oder Fax (nicht telefonisch)
  • über ein Online-Formular  über das BayernPortal

Link zur Online-Beantragung

Wichtig

Fristen für die Briefwahl

Wahlschein/Briefwahl beantragen: grundsätzlich bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr. (Ausnahme z. B. plötzliche nachgewiesene Erkrankung: Antrag noch bis Wahltag, 15:00 Uhr möglich)

Versand der Briefwahlunterlagen an die Briefwähler:  frühestens ab 16. Februar 2026 ausgegeben/versandt

Abgabe der Briefwahlstimmen im Wahlamt: Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Empfehlung für den Postversand innerhalb Deutschlands: spätestens Donnerstag, 5. März 2026 abschicken.

Wenn es knapp wird: Den Wahlbrief können Sie bis Sonntag, 18:00 Uhr, auch persönlich (oder durch eine Vertrauensperson) beim Wahlamt/Fristenbriefkasten einwerfen.

Briefwahl „vor Ort“

Wenn Sie die Unterlagen persönlich abholen, können Sie direkt im Wahlamt wählen und den Wahlbrief gleich dort abgeben – er wird bis zum Wahltag sicher verwahrt.

Kosten

Die Briefwahl ist kostenlos; die Rücksendung im amtlichen roten Wahlbriefumschlag innerhalb Deutschlands ist in der Regel porto-frei.

Wahl des Oberbürgermeisters

Sie haben 1 Stimme

 

Wahl des Stadtrates

Möglichkeit 1:

Sie wählen die Partei

Das Listenkreuz ist hierfür ausreichend. Jeder Kandidat erhält automatisch 1 Stimme.

Möglichkeit 2:

Sie wählen einzelne Kandidaten

Jeder Kandidat kann von Ihnen 1, 2 oder maximal 3 Stimmen erhalten. Sie schreiben die Stimmenanzahl in das Feld vor Ihrem Wunschkandidat.

Um keine Stimme zu verschwenden, das Kreuz in der CSU Kopfleiste nicht vergessen. So werden Ihre Stimmen auf 40 durch die Parteiliste aufgefüllt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie in Summe all Ihrer Stimmen nicht mehr als 40 Stimmen vergeben, da sonst ihre Wahl nicht gewertet werden kann.